Visum und Aufenthaltserlaubnis für Italien

Nützliche Informationen für Nicht-EU-Bürger zu Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für Studienzwecke.

Sie können das Visum und die Aufenthaltserlaubnis für Italien an unserer Schule für Italienisch für Ausländer beantragen, indem Sie den Kurs „Italienisch für das Visum“ für einen Mindestzeitraum von 6 Monaten buchen. Bei besonderen Anforderungen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren

Das Visum, das aus einem speziellen 'Aufkleber' besteht, der auf den Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument des Antragstellers aufgebracht wird, ist eine Berechtigung für den Ausländer zum Eintritt in das Gebiet der Italienischen Republik. Abhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitzland, den Gründen für den Besuch und der Dauer des Aufenthalts finden Sie hier nützliche Informationen darüber, was für die Ausstellung erforderlich ist.

Visum für Italien

Bürger aus Ländern, für die ein Einreisevisum nach Italien erforderlich ist, können sich für einen Italienischkurs anmelden und daran teilnehmen, wenn sie im Besitz eines Touristenvisums (gültig für Aufenthalte von maximal 90 Tagen) oder eines Studienvisums (erforderlich für Aufenthalte über 90 Tage hinaus) sind.

Es wird empfohlen, sich vor der Anmeldung zu einem Italienischkurs mit der nächstgelegenen italienischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung in Verbindung zu setzen, um genaue und aktualisierte Informationen zu erhalten. Im Folgenden sind wesentliche Anforderungen für den Beginn des Visumantragsverfahrens aufgeführt. Beachten Sie, dass das Visum nicht als Recht betrachtet wird und daher dessen Ausstellung im Ermessen der einzelnen konsularischen Vertretungen liegt, die um zusätzliche Unterlagen bitten können.

Im Falle einer Visumablehnung ist das Konsulat verpflichtet, dem Antragsteller eine schriftliche Begründung zusammen mit Angaben zur Einlegung eines Einspruchs bereitzustellen. Die Begründung muss in eine für den Betroffenen verständliche Sprache übersetzt werden oder, falls dies objektiv unmöglich ist, in Englisch, Französisch, Spanisch oder Arabisch.

In einigen Ländern dauert es recht lange, ein Einreisevisum für Italien zu erhalten. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig an das zuständige Konsulat zu wenden, mindestens einen Monat vor Beginn des beabsichtigten Kurses.

In Abwesenheit einer italienischen konsularischen Vertretung kann das Touristenvisum vom Konsulat eines beliebigen Landes, das dem Schengener Abkommen beigetreten ist, ausgestellt werden. In diesem Fall muss das Visum, wenn möglich, bei der Vertretung des Einreiselandes im 'Schengen-Gebiet.' beantragt werden. Das Studienvisum kann nur vom italienischen Konsulat (oder der Konsularabteilung der italienischen Botschaft) ausgestellt werden, das für das Gebiet im Land des Antragstellers zuständig ist.

Länder, für die Visumpflicht besteht

Afghanistan, Albania, Algeria, Angola, Antigua and Barbuda, Armenia, Azerbaijan, Bahamas, Bahrain, Bangladesh, Barbados, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bosnia and Herzegovina, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Cambodia, Cameroon, Central African Republic, Chad, Colombia, Comoros, Cuba, Democratic Republic of the Congo, Djibouti, Dominica, Dominican Republic, Egypt, Equatorial Guinea, Eritrea, Ethiopia, Fiji, Gabon, Gambia, Georgia, Ghana, Green Cape, Grenada, Guinea, Guinea Bissau, Guyana, Haiti, India, Indonesia, Iran, Iraq, Ivory Coast, Jamaica, Jordan, Kazakhstan, Kenya, Kiribati, Kuwait, Kyrgyzstan, Laos, Lebanon, Lesotho, Liberia, Libya, Madagascar, Malawi, Maldives, Mali, Marshall Islands, Mauritania, Mauritius, Micronesia, Moldova, Mongolia, Morocco, Mozambique, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, North Corea, Northern Mariana Islands, Oman, Pakistan, Palau, Papua New Guinea, People’s Republic of China, Peru, Philippines, Qatar, Republic of Macedonia, Republic of the Congo, Russia, Rwanda, Saint Kitts and Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent and the Grenadines, Sao Tome and Principe, Saudi Arabia, Senegal, Serbia and Montenegro, Seychelles, Sierra Leone, Somalia, South Africa, Sri Lanka, Sudan, Suriname, Swaziland, Syria, Taiwan, Tajikistan, Tanzania, Thailand, the Solomon Islands, Togo, Tonga, Trinidad and Tobago, Tunisia, Turkey, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, United Arab Emirates, Uzbekistan, Vanuatu, Vietnam, Western Saoma, Yemen, Zambia, Zimbabwe.

Fur andere Länder, einschließlich:

Andorra, Argentina, Australia, Brasile, Brunei, Bulgaria, Canada, Chile, Cyprus, South Corea, Costa Rica, Croatia, El Salvador, Estonia, Japan, Guatemala, Honduras, Israel, Latvia, Lithuania, Malaysia, Malta, Mexico, Monaco, Nicaragua, New Zealand, Panama, Paraguay, Poland, Czech Republic, Romania, Singapore, Slovakia, Slovenia, United States, Hungary, Uruguay, Venezuela do not require tourist visas for trips lasting less than 90 days.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass 'ab dem 1. September 2010 Staatsangehörige von Ländern, die von der Visumpflicht für einen kurzen Aufenthalt befreit sind, aus Studiengründen bis zu 90 (neunzig) Tagen ohne das entsprechende Einreisevisum für Studienzwecke nach Italien einreisen können.'

Die Länder, für die diese Gesetzgebung gilt, sind:

Andorra, Argentina, Australia, Bolivia, Brazil, Brunei, Canada, Chile, South Korea, Costa Rica, Croatia, Ecuador, El Salvador, Former Yugoslav Republic of Macedonia, Japan, Guatemala, Honduras, Israel, Malaysia, Mexico, Monaco, Montenegro, Nicaragua, New Zealand, Panama. Paraguay, Singapore, United States, Uruguay, Venezuela.

Um über etwaige Änderungen in dieser Liste informiert zu bleiben, empfehlen wir, die Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und die Website der Europäischen Union zu besuchen.

As of May 2004, citizens of Poland, Hungary, Czech republic, Estonia, Latvia, Lithuania, Slovenia, Slovakia, Malta, and Cyprus are no longer considered non-EU. In any case, citizens of these countries who are not required to obtain visas should still make sure to have their passports stamped by the Italian border police with the date and time of entry into Italy.

Both tourism and study visa applicants are required to have proof of sufficient financial resources to be able to be independently spent over the period of time of residence in Italy. The Ministry of Home Affairs has created a table in order to establish reasonable means of sustenance required for admission into Italy for both tourism and study

Documents typically required by consular authorities

Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten (für einige Länder ist eine Gültigkeitsdauer von mehr als 6 Monaten erforderlich) über die des beantragten Visums hinaus

Flugticket (oder anderes Transportmittel) für die Hin- und Rückreise oder die Reservierung des Fluges.

Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Aufrechterhaltung während des Aufenthalts in Italien, gemäß den oben genannten Parametern.

Der Antragsteller muss durch entsprechende Dokumentation (z. B. Arbeitsbescheinigung, Bargeld, Kreditkarte, Reiseschecks oder anderes) nachweisen, dass er sich in einer sozioökonomischen oder beruflichen und familiären Situation befindet, die sein tatsächliches Interesse an der Rückkehr in die Heimat am Ende der Gültigkeitsdauer des Visums gewährleisten kann.

Bestätigung der Hotelbuchung oder einer anderen geeigneten Unterkunftslösung.

Krankenversicherung mit angemessener Deckung und Gültigkeit für alle Länder des Schengen-Raums.

In einigen Ländern kann Ihnen eine seriöse Reiseagentur, die bei den Konsulaten Italiens oder anderer Staaten, die dem Schengen-Abkommen beigetreten sind, akkreditiert ist, bei der Lösung eventueller bürokratischer Probleme helfen.

Visum für Studienzwecke: Zusätzliche Unterlagen

Krankenversicherung, gültig im Falle einer notwendigen stationären Behandlung ohne Kosten- und Dauerbegrenzung, mit 'INA - Le assicurazioni d'Italia'. Diese Versicherung ist recht kostengünstig, am 03.10.2003 kostet sie 38,73 Euro für sechs Monate oder 77,46 Euro für zwölf Monate und deckt das Risiko einer stationären Aufnahme bei Unfällen oder Krankheiten, die eine sofortige Einweisung erfordern. Sie kann jedoch nicht für ambulante oder häusliche Arztbesuche verwendet werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, auch eine Krankenversicherung aus dem eigenen Land zu haben, die in Italien gültig ist und auch diese Risiken abdeckt.

Nachweise über den zu besuchenden Kurs (Immatrikulationsbescheinigung für den Kurs).Documented guarantees regarding the course to be attended (course enrollment certificate).

Touristenvisum: Zusätzliche Unterlagen

Assicurazione medica, valida in caso di ricovero ospedaliero urgente senza limiti di spesa e di durata con l’INA (Le assicurazioni d’Italia). Questa assicurazione copre il rischio di ricovero in caso di traumi o malattie che obblighino ad un ricovero d’urgenza ma non puù essere utilizzata per visite mediche ambulatoriali o domiciliari. Per questo motivo è necessario avere anche un’assicurazione medica del proprio Paese, valida in Italia, che copra anche questi rischi. Al 03.10.2003 i costi dell’assicurazione con l'”INA – Le assicurazioni d’Italia” sono: – Euro 72,30 per sei mesi o Euro 118,79 per dodici mesi, fino a 40 anni d’età ; – Euro 92,96 per sei mesi o Euro 154,94 per dodici mesi, da 40 a 65 anni d’età  (oltre i 65 anni d’età  l’INA non accetta di stipulare questo tipo di polizza).

È possibile evitare di assicurarsi con l'”INA – Le assicurazioni d’Italia” per coloro che abbiano una dichiarazione del Consolato d’Italia in cui sia scritto chiaramente che la loro assicurazione (deve essere scritto il nome dell’assicurazione) è valida in Italia, che copre le spese in caso di ricovero ospedaliero, di visite mediche e che può essere usata per la richiesta del permesso di soggiorno.

Vor der Ausstellung eines Studienvisums für Italien verlangen einige Konsulate die Einschreibung in einen Kurs mit mindestens 20 Wochenstunden.

Nachdem Sie überprüft haben, ob Sie die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen und die erforderlichen Informationen vom Konsulat erhalten haben, können Sie sich für den Kurs anmelden, indem Sie das Anmeldeformular an die Schule senden und die gesamten Kosten des gebuchten Kurses in einer einzigen Zahlung begleichen. (Bedingungen & Fristen).

Nur zu diesem Zeitpunkt kann die Schule, um das Visum-Antragsverfahren einzuleiten, das Immatrikulationszertifikat, das Bestätigungsschreiben für den Kurs und die Quittung für den bezahlten Betrag ausstellen.

Die Ausstellung eines Visums (oder die Verlängerung eines bestehenden Visums) ist für einen ausländischen Staatsbürger, der sich bereits auf italienischem Gebiet befindet, nicht möglich. Offizielle Verlängerungen des Aufenthalts können nur durch etwaige Verlängerungen oder Erneuerungen der Aufenthaltserlaubnis erfolgen.

In Italien kann die Polizei keine Aufenthaltsgenehmigungen verlängern oder erneuern, wenn sie mit einem Visum des Typs „C“ verbunden sind.

Weitere Informationen zum Thema Visa und Aufenthaltsgenehmigungen finden Sie auf den folgenden Websites:

Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

Alle aktuellen Informationen und die erforderlichen Formulare für die Beantragung des Visums finden Sie auf der Website.

Italienische diplomatische und konsularische Vertretungen weltweit

Auf den Websites einiger Botschaften sind Informationen zu Visa auch in Sprachen neben Italienisch verfügbar.

Ministerium des Innern - Bundespolizei

Informationen auf Italienisch über die Einreise nach Italien und die Aufenthaltsgenehmigung.

Kurs für ein Studienvisum

Wenn Sie ein Studienvisum für die Einreise nach Italien benötigen, erfüllt dieser Kurs alle notwendigen Anforderungen dafür. Bürger aus Ländern, die ein Einreisevisum für Italien benötigen, können sich anmelden und an unserem Kurs teilnehmen, um das Studienvisum und die Aufenthaltserlaubnis für Italien zu erhalten.

Anwesenheit : 4 Stunden pro Tag / 20 Stunden pro Woche / Montag bis Freitag

Hinweis: Lesen Sie die Geschäftsbedingungen und Hier finden Sie nützliche Informationen zur Beantragung eines Studienvisums .

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